Der Zürcher Gemeinderat stimmt am 24. August 2022 über die Dringlichkeit eines Postulats ab, das den Ausbau von energieintensiven Werbeträgern stoppen will.
Das von den Fraktionen der SP, Grünen und AL eingereichte Postulat 2022/317 fordert vom Stadtrat eine Prüfung, wie der Ausbau von Aussenwerbung gestoppt werden kann. Im Fokus stehen dabei besonders die energieintensiven Medien Werbescreens und Leuchtdrehsäulen. Diese Forderung ist sehr ähnlich wie jene, die die IG PRG am 20. Juni 2022 in einem offenen Brief an den Stadtrat formuliert hat.
Nachtrag: Die Dringlichkeit des Postulats war gemäss dem Gemeinderat gegeben. Das Postulat hätte am 31. August zur Abstimmung kommen müssen, wurde aber kurzfristig auf den 7. September verschoben.
Die IG PRG hat den Stadtrat seit 2006 mit Petitionen und Gesprächen mehrfach zu überzeugen versucht, die Aussenwerbung zu reduzieren. Geschehen ist das Gegenteil. Die Lobbyarbeit der Aussenwerbung hat es geschafft, dass in den nächsten drei Jahren flächendeckend Werbebildschirme installiert werden, die ausser der Werbeindustrie niemand will.
Das aktuelle Postulat wird von der Werbeindustrie und manchen bürgerlichen Politikern als radikal dargestellt. Das Gegenteil ist der Fall. Es ist ein kleiner Schritt der demokratischen Mitbestimmung, wie der öffentliche Raum gestaltet werden soll. Radikal ist, dass sich die Werbeindustrie und Stadtrat André Odermatt bislang dagegen gewehrt haben, die Zivilgesellschaft zur Mitbestimmung und Mitdiskussion einzuladen. Radikal ist, dass alle Menschen sich den Werbebotschaften im öffentlichen Raum aussetzen müssen. Radikal ist, dass alle, die ihre Meinung im lokalen öffentlichen Raum legal kundtun wollen, die (meist internationalen) Plakatgesellschaften dafür bezahlen müssen.
Dieses Postulat bedeutet nicht das Ende der Aussenwerbung. Es bedeutet nicht das Ende der kommerziellen Meinungsäusserung. Es bedeutet nicht das Ende der Wirtschaftsfreiheit. Aber: Es könnte sein, dass es den Anfang des Endes der Selbstverständlichkeit markiert, mit der die grossen, kommerziellen Plakatgesellschaften die Stadt Zürich unter Ausschluss der Öffentlichkeit mit unerwünschter und belangloser Werbung überziehen können.